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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10 KL   

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https://dejure.org/2015,28290
LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10 KL (https://dejure.org/2015,28290)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.04.2015 - L 4 P 33/10 KL (https://dejure.org/2015,28290)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. April 2015 - L 4 P 33/10 KL (https://dejure.org/2015,28290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 75 Abs 1 SGB 11, § 75 Abs 2 Nr 5 SGB 11, § 75 Abs 4 SGB 11, § 76 Abs 2 SGB 11, § 76 Abs 3 S 2 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - Heimentgelt - Kürzung - Abwesenheitszeiträume - Drei-Tages-Regelung des § 87a Abs 1 S 7 SGB 11 - Auslegung - Schiedsstellenentscheidung - Besetzung der Schiedsstelle - Tätigkeit als Verbandsvertreter in Rahmenvertragsverhandlungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegeversicherung - Schiedsstelle; Schiedsspruch; Schiedsstellenentscheidung; Schiedsverfahren; Einigung; Anpassung; Rahmenvertrag; Besetzung; zügige Konfliktösung; Mindestvorgabe; gerichtliche Kontrolldichte; paritätische Zusammensetzung; Aufklärungspflicht; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10
    Richtig war es, das Verfahren unter Beteiligung der Landesverbände der Pflegekassen und der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen durchzuführen, weil diese die Vertragspartner der nach § 75 Abs. 1 SGB XI abzuschließenden Rahmenverträge sind (vgl. nur BSG, Urt. vom 29.01.2009, B 3 P 7/08 R, juris, RdNr. 8; Bayr. LSG, Urteil vom Urt. vom 25.02.2015, L 2 P 27/10 KL, juris; Leitsatz 1).

    Vor diesem Hintergrund sind die gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten des Schiedsspruchs eingeschränkt (vgl. BSG, Urt. vom 29.01.2009, B 3 P 7/08 R, juris, RdNr. 41).

    Allerdings dürfen die nicht direkt am Verfahren beteiligten Heimbewohner nicht "Opfer" von Beweislastentscheidungen werden (vgl. BSG, Urt. vom 29.01.2009, B 3 P 7/08 R, juris, RdNr. 41).

    ob der bestehende Beurteilungsspielraum eingehalten worden ist (vgl. BSG, Urt. vom 29.01.2009, B 3 P 7/08 R, juris, RdNr. 42).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10
    Unter Umständen wird erst im Zusammenhang mit Sinn und Zweck des Gesetzes oder anderen Auslegungsgesichtspunkten die im Wortlaut ausgedrückte, vom Gesetzgeber verfolgte Regelungskonzeption deutlich, der sich der Richter nicht entgegenstellen darf (vgl. BVerfGE 122, 248 [283] - abw. M.).

    Anderenfalls wäre es für den Gesetzgeber angesichts der Schwierigkeit, textlich Eindeutigkeit herzustellen, nahezu unmöglich, sein Regelungsanliegen gegenüber der Rechtsprechung über einen längeren Zeitraum durchzusetzen (vgl. BVerfGE 122, 248 [284] - abw. M.).".

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10
    "Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 [312]; 11, 126 [130 f.]; 105, 135 [157]; stRspr).

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. BVerfGE 11, 126 [130]; 105, 135 [157]).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10
    "Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 [312]; 11, 126 [130 f.]; 105, 135 [157]; stRspr).

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen (vgl. BVerfGE 11, 126 [130]; 105, 135 [157]).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10
    Zur Gesetzesauslegung hat das Bundesverfassungsgericht Folgendes ausgeführt (Urteil vom 19.03.2013, 2 BvR 2628, 2883/10, 2155/11, BVerfGE 133, 168, 205 f., RdNr. 66):.
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10
    Dessen Aufgabe beschränkt sich darauf, die intendierte Regelungskonzeption bezogen auf den konkreten Fall - auch unter gewandelten Bedingungen - möglichst zuverlässig zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 96, 375 [394 f.]).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10
    "Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 [312]; 11, 126 [130 f.]; 105, 135 [157]; stRspr).
  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10
    In keinem Fall darf richterliche Rechtsfindung das gesetzgeberische Ziel der Norm in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen oder an die Stelle der Regelungskonzeption des Gesetzgebers gar eine eigene treten lassen (vgl. BVerfGE 78, 20 [24] m.w.N.).
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 2/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10
    Denn zu berücksichtigen ist immer auch, dass Heimbewohner im Einzelfall den von der sozialen Pflegeversicherung mit den Pauschalbeträgen nach § 43 SGB XI nicht abgedeckten Anteil der Pflegevergütung sowie das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen müssen (vgl. BSG, Urt. vom 16.05.2013, B 3 P 2/12 R, juris, RdNr. 13).
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - L 4 P 33/10
    Die Klage richtet sich gegen den Schiedsspruch als Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X, vgl. dazu BSG vom 14.12.2000, B 3 P 19/00 R, juris, RdNr. 18, zweifelnd Plantholz in LPK-SGB XI, 4. Aufl. 2014, RdNr. 29 zu § 75 SGB XI) und betrifft mithin eine Entscheidung gemäß § 76 SGB XI. Sie ist auch form- und fristgerecht innerhalb der Monatsfrist des § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG erhoben worden, da der Schiedsspruch dem klagenden Land am 26. Juli 2010 zugestellt und die Klage am 25. August 2010 erhoben worden ist.
  • Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
  • LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 27/10

    Alle vom Gesetz zu Vertragsparteien bestimmten Kostenträger sind am

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